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BVerwG, 08.11.1983 - 1 A 77.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtssache von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung - Aufenthaltserlaubnis für einen islamischen Geistlichen - Erlangung der Aufenthaltserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66
(Aktion) Rumpelkammer
Auszug aus BVerwG, 08.11.1983 - 1 A 77.83
Zur Religionsausübung gehören kultische Handlungen, die Ausübung und Beachtung religiöser Gebräuche, die religiöse Erziehung sowie Feiern und andere Äußerungen des religiösen und weltanschaulichen Lebens (vgl. BVerfGE 24, 236 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66] [246]). - BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68
Simultanschule
Auszug aus BVerwG, 08.11.1983 - 1 A 77.83
Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gebietet dem Staat, den im Bundesgebiet lebenden Menschen Raum für eine solche Betätigung ihrer Glaubensüberzeugung zu lassen (vgl. BVerfGE 41, 29 [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68] [49]). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 08.11.1983 - 1 A 77.83
Zu Frage 4 und 5 ist darauf hinzuweisen, daß § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG der Behörde bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen weiten Ermessensspielraum einräumt (BVerwGE 42, 148 [156]; 56, 254 [258]). - BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1983 - 1 A 77.83
Zu Frage 4 und 5 ist darauf hinzuweisen, daß § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG der Behörde bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen weiten Ermessensspielraum einräumt (BVerwGE 42, 148 [156]; 56, 254 [258]). - BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83
Aufenthaltserlaubnis - Einreiseantrag - Notwendiger Sichtvermerk - Betätigung als …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1983 - 1 A 77.83
Zu den Fragen 1 bis 3 ist zu bemerken: Wie der beschließende Senat bereitsim Beschluß vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - (DÖV 1983, 773 = DVBl. 1983, 1000 = InfAuslR 1983, 274) ausgesprochen hat, sind die grundrechtlichen Freiheiten des Glaubens, Gewissens und Bekenntnisses einschließlich der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht dazu bestimmt, Ausländern sonst nicht bestehende Rechte auf Einreise und Aufenthalt zu gewährleisten.
- BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00
Einreiseverbot für Ehepaar Mun
Ein solches Verständnis liegt auch den beiden von den Vorinstanzen angeführten Entscheidungen des erkennenden Senats zugrunde (Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2 und vom 8. November 1983 - BVerwG 1 A 77.83 - InfAuslR 1984, 71 f.). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99 Ebenso wenig räumen Art. 4 Abs. 1 und 2 GG einer in Deutschland ansässigen Religionsgemeinschaft ein sonst nicht bestehendes Recht auf Einreise und Aufenthalt ihrer ausländischen religiösen Oberhäupter zur geistlichen Betreuung ihrer Angehörigen ein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 1983 -- 1 B 58.83 -- NJW 1983, 2587 und vom 8. November 1983 -- 1 A 77.83 -- InfAuslR 1984, 71 (72)).
Indessen ist bei Ermessensentscheidungen über die Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt des religiösen Oberhauptes einer Religionsgemeinschaft oder über deren Verweigerung auch das Interesse der im Bundesgebiet lebenden Angehörigen einer Religionsgemeinschaft an geistlicher Betreuung im Lichte der Bedeutung der grundrechtlichen Freiheiten aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai und vom 8. November 1983, a.a.O.).
- BVerwG, 08.12.1987 - 1 B 132.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ausländern den Zuzug in das Bundesgebiet zu gestatten, damit sie - sei es in ihrem eigenen Interesse, sei es im Interesse ihrer im Bundesgebiet lebenden Glaubensgenossen - hier ihre Glaubensüberzeugung betätigen können (Beschluß vom 8. November 1983 - BVerwG 1 A 77.83 - InfAuslR 1984, 71 : Beschluß vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2).Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis auch das öffentliche Interesse an einem reibungslosen Zusammenleben von Deutschen und Ausländern berücksichtigen und in diesem Zusammenhang auf die Empfehlung einer sachkundigen türkischen Behörde Wert legen darf (Beschluß vom 8. November 1983 - BVerwG 1 A 77.83 - a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei …
Da somit sehr vieles dafür spricht, daß der Kläger bei seiner Einreise mindestens auch (neben touristischen Zwecken) die Absicht verfolgte, gegen ein "ausreichendes Gehalt" (vgl. etwa die eidesstattliche Versicherung des Herrn Ö. vom 2. April 1990) eine islamische Gemeinde als Hodja zu betreuen, also im Bundesgebiet erwerbstätig zu sein (BVerwG, Beschluß vom 6.5.1983, InfAuslR 1983, 274), und damit die Vermutungswirkung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG bzw. der Nr. 3 zu § 5 AuslVWV nicht widerlegt ist, hätte der Antragsteller vor seiner Einreise die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks einholen müssen (§ 1 Abs. 4 a DVAuslG a.F.; vgl. dazu: BVerwG, Beschluß vom 8.11.1983, InfAuslR 1984, 71; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 28.2.1983 - 1 S 2542/82 - und vom 24.8.1987 - 1 S 2830/96 -). - VG Berlin, 22.06.2023 - 8 K 97.19 Die Freiheit der Meinungsäußerung verpflichtet den Staat indes nicht, Angehörigen anderer Staaten den Aufenthalt auf dem eigenen Staatsgebiet zu ermöglichen, um ihnen dort eine Plattform für ihre Meinungsäußerung zu geben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1979 - 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16; zur Religionsfreiheit BVerwG, Beschluss vom 8. November 1983 - 1 A 77.83 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 9.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Diese Umschreibung, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, entspricht Sinn und Zweck des in § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG angeordneten Sichtvermerkszwanges und begegnet auch sonst keinen grundsätzlichen Bedenken (Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - NJW 1983, 2587; vom 8. November 1983 - BVerwG 1 A 77.83 - InfAuslR 1984, 71). - BVerwG, 07.02.1986 - 1 B 26.86
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache - …
Das gilt um so mehr, als sich der Senat bereits in zwei Entscheidungen zu Fragen der Aufenthaltserlaubnis für türkische Imame geäußert hat (vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2 = NJW 1983, 2587 und vom 8. November 1983 - BVerwG 1 A 77.83 - InfAuslR 1984, 71; zum Begriff der Erwerbstätigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG vgl. auch Beschluß vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 9.84 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 6 = NJW 1985, 1301). - BVerwG, 30.01.1990 - 1 A 1.90
Rechtsmittel
Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen, da sie unabhängig von der Frage, ob das erforderliche Widerspruchsverfahren durchgeführt worden ist, nicht von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse vom 8. November 1983 - BVerwG 1 A 77.83 - InfAuslR 1984, 71 und vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 1 B 132.87 -). - VG Leipzig, 23.06.2005 - A 3 K 30099/05 Auch bei Beachtung der den Klägern zustehenden grundrechtlichen Freiheiten des Glaubens, Gewissens und Bekenntnisses einschließlich der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gilt nicht anderes; diese sind nämlich nicht dazu bestimmt, Ausländern ein sonst nicht bestehendes Recht auf Freizügigkeit im Bundesgebiet (vgl. Art. 11 GG) zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschl.v. 30.4.1984, 1 C 41/82; Beschl.v. 6.5.1983 -1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2 = NJW 1983, 2587 = DÖV 1983, 773 = DVBl. 1983, 1000 = InfAuslR 1983, 274; Beschl.v. 8.11.1983 - 1 A 77.83 - InfAuslR 1984, 71).